Rafael Gvaladze

Richter des Verfassungsgerichts Aserbaidschan

Zur richterlichen Unabhängigkeit in Aserbaidschan

Ich möchte Ihnen meine Meinung über die richterliche Unabhängigkeit offenbaren.
Wie jede andere Unahängigkeit, ist auch die Unabhängigkeit der Richter eine bewusste Bewegung zur Freiheit. Die Unabhängigkeit eines Richters stellt meines Erachtens nach seinen inneren Stand dar. Das ist seine innere Freiheit, die dennoch einem solchen menschlichen Gefühl untergeordnet ist, wie das Gewissen.
Ohne diese Bindung - innere Freiheit und Gewissen - stelle ich mir keine wahre richterliche Unabhängigkeit vor.
Vielleicht ist es eine ungenau definierte Unabhängigkeit, aber diese beruht auf einer langfristigen Arbeitserfahrung im Gericht. Diese Bindung erlaubt dem Richter, unabhängig unter jedem Regime zu bleiben.
Im XVII. Jahrhundert antwortete ein Richter auf die Bitte vom König Ludwig, ihm einen Gefallen bezüglich einer Sache zu tun: "Monsineur, ich bin kein Schneider. Ich löse Streitigkeiten und tue keine Gefallen." Dieses Beispiel ist eine offensichtliche Darlegung der Tatsache, dass ein Richter selbst beim Absolutismus unabhängig bleiben kann.
Aber äussere Tatsachen wirken sehr stark auf den inneren Rang des Richters ein. Durch die Berücksichtigung des Einflussniveaus dieser Tatsachen wird auch die echte richterliche Unabhängigkeit bedingt.
Anfang des Jahres 2002 beteiligte ich mich an der Konferenz "Judikative und richterliche Unabhängigkeit", die von der IFES, dem Internationalen Fonds der Wahlsysteme in Bulgarien veranstaltet wurde. In den Äusserungen der Sachverständigen sowie den uns zur Verfügung gestellten Herausgaben werden folgende Schlussfolgerungen über die richterliche Gewalt in den Ländern Osteuropas gemacht.
Auf die richterliche Unabhängigkeit wirkt im Ganzen äusserst negativ die Korruption ein. Die Evaluirungsdimension der Experten bezüglich der Korruptionsfrage des Gerichtsystems ist sehr umfassend. In Bulgarien, Rumänien und der Slowakei verfügt die Korruption unter den Vertretern der Rechtsprechung über einen bedauerlichen Ruf. In Polen ist nach der Meinung der Experten das Korruptionsneveau sehr niedrig.
Es ist allgemein bekannt, dass auf das Korruptionsniveau des Gerichtssystems jedes Landes folgende Faktoren auswirken:

Regelung der amtlichen Ernennung von Richtern
Bedingungen und Relegung der richterlichen Amtsenthebung
Bedingungen und Relegung der richterlichen Amtsförderung
Kenntnisse aus der bestehenden Gesetzgebung und die Möglichkeit einer beruflichen Rechtsfortbildung
Informative Gewährleistung der Richter über die Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung in aderen Ländern
Ausseneinfluss auf den Prozess der Urteilsfällung (Telefonrecht)
Andere Tatsachen

In unserem Land wird vieles zur Beseitigung der Korruption unter den Richtern gemacht.
Erstens wurde ein neues Ernennungsverfahren der Richter aufgrund eines Wettbewerbs eingeführt. Richterlöhne wurden erhöht, übrigens der höchste unter den von allen Staatsbediensteten im Lande. Es wurde desweiteren ein Regelungsverfahren eingeführt, laut dem sich die Bürger des Landes unmittelbar an den gerichtlichen Rechtsrat mit einer Kalge wenden dürfen, die mit der richterlichen Disziplinarhaftung, d.h. mit den Korruptionsfällen zu tun hat.
Diese und andere Massnahmen trugen meiner Menung nach dazu bei, dass negative Erscheinungen in der Rechtsprechung gesunken sind.
Im Allgemeinen ist die Beurteilung der Korruption im Gerichtssystem sehr subjektiv.
Der Urteilsschuldner ist stets daran interessiert, eine Meinung über die korrupte Art des Richters zu verbreiten. Unter Berücksichtigung der von Gerichten erörterten und zu erörtenden Fälle ist die Anzahl solcher Menschen ziemlich hoch, was ohne Zweifel weit von der Wirklichkeit steht.
Probleme mit dem Budget des Gerichtsystems.
Experten meinen, dass das Gerichtssystem in Osteuropa unter chronischem Mittelmangel leidet, in Folge dessen viele Richter über keinen eigenen Dienstraum oder auch PC verfügen, keine Bibliothek haben oder diese in einem traurigen Zustand ist.
Unser Staat gab zur Durchführung der gerichtlichen Rechtsreform grosse Geldmittel aus. Das Budget des Gerichtssystems steigt in den letzten Jahren. Alle Gerichte sind in wiederhergestellten oder -renovierten Gebäuden untergebracht sowie mit Computertechnik und Bibliotheken vollständig ausgestattet.
Unterricht und Qualifikation.
Gewisse Experten glauben, dass Richter in den Ländern Osteuropas über keine ausreichenden Kenntnisse verfügen, viele darunter behalten alte Angewohnheiten bei, durch die die Entwicklung der richterlichen Unabhängigkeit gehidert wird.
Es wurde hier bereits betont, dass das richterliche Korps in unserem Land zu 60% erneuert wurde. Im Wettbewerb haben die würdigsten und fachbelesensten gewonnen. Ausserdem gibt es bei uns eine Institution der richterlichen Rechtsfortbildung. Es bestehen enge Kontakte mit den Kollegen aus anderen Ländern. Es werden andere Massnahmen angewandt, die zur richtlichen Rechtsfortbildung beitragen.
Aus Zeitmangel ging ich lediglich auf drei Probleme ein und bezweckte es damit, Sie darüber zu informieren, welche Massnahmen in unserem Lande zum Aufbau der Unabhängigkeit der Judikative getroffen werden. Sicherlich gibt es auch Probleme, zu deren Beseitigung entsprechende Massnahmen getroffen werden.

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