Ich möchte Ihnen meine Meinung über die richterliche Unabhängigkeit offenbaren.
Wie
jede andere Unahängigkeit, ist auch die Unabhängigkeit der Richter eine
bewusste Bewegung zur Freiheit. Die Unabhängigkeit eines Richters
stellt meines Erachtens nach seinen inneren Stand dar. Das ist seine
innere Freiheit, die dennoch einem solchen menschlichen Gefühl
untergeordnet ist, wie das Gewissen.
Ohne diese Bindung - innere Freiheit und Gewissen - stelle ich mir keine wahre richterliche Unabhängigkeit vor.
Vielleicht
ist es eine ungenau definierte Unabhängigkeit, aber diese beruht auf
einer langfristigen Arbeitserfahrung im Gericht. Diese Bindung erlaubt
dem Richter, unabhängig unter jedem Regime zu bleiben.
Im XVII.
Jahrhundert antwortete ein Richter auf die Bitte vom König Ludwig, ihm
einen Gefallen bezüglich einer Sache zu tun: "Monsineur, ich bin kein
Schneider. Ich löse Streitigkeiten und tue keine Gefallen." Dieses
Beispiel ist eine offensichtliche Darlegung der Tatsache, dass ein
Richter selbst beim Absolutismus unabhängig bleiben kann.
Aber
äussere Tatsachen wirken sehr stark auf den inneren Rang des Richters
ein. Durch die Berücksichtigung des Einflussniveaus dieser Tatsachen
wird auch die echte richterliche Unabhängigkeit bedingt.
Anfang des
Jahres 2002 beteiligte ich mich an der Konferenz "Judikative und
richterliche Unabhängigkeit", die von der IFES, dem Internationalen
Fonds der Wahlsysteme in Bulgarien veranstaltet wurde. In den
Äusserungen der Sachverständigen sowie den uns zur Verfügung gestellten
Herausgaben werden folgende Schlussfolgerungen über die richterliche
Gewalt in den Ländern Osteuropas gemacht.
Auf die richterliche
Unabhängigkeit wirkt im Ganzen äusserst negativ die Korruption ein.
Die Evaluirungsdimension der Experten bezüglich der Korruptionsfrage
des Gerichtsystems ist sehr umfassend. In Bulgarien, Rumänien und der
Slowakei verfügt die Korruption unter den Vertretern der Rechtsprechung
über einen bedauerlichen Ruf. In Polen ist nach der Meinung der
Experten das Korruptionsneveau sehr niedrig.
Es ist allgemein bekannt, dass auf das Korruptionsniveau des Gerichtssystems jedes Landes folgende Faktoren auswirken:
Regelung der amtlichen Ernennung von Richtern
Bedingungen und Relegung der richterlichen Amtsenthebung
Bedingungen und Relegung der richterlichen Amtsförderung
Kenntnisse aus der bestehenden Gesetzgebung und die Möglichkeit einer beruflichen Rechtsfortbildung
Informative Gewährleistung der Richter über die Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung in aderen Ländern
Ausseneinfluss auf den Prozess der Urteilsfällung (Telefonrecht)
Andere Tatsachen
In unserem Land wird vieles zur Beseitigung der Korruption unter den Richtern gemacht.
Erstens
wurde ein neues Ernennungsverfahren der Richter aufgrund eines
Wettbewerbs eingeführt. Richterlöhne wurden erhöht, übrigens der
höchste unter den von allen Staatsbediensteten im Lande. Es wurde
desweiteren ein Regelungsverfahren eingeführt, laut dem sich die Bürger
des Landes unmittelbar an den gerichtlichen Rechtsrat mit einer Kalge
wenden dürfen, die mit der richterlichen Disziplinarhaftung, d.h. mit
den Korruptionsfällen zu tun hat.
Diese und andere Massnahmen trugen
meiner Menung nach dazu bei, dass negative Erscheinungen in der
Rechtsprechung gesunken sind.
Im Allgemeinen ist die Beurteilung der Korruption im Gerichtssystem sehr subjektiv.
Der
Urteilsschuldner ist stets daran interessiert, eine Meinung über die
korrupte Art des Richters zu verbreiten. Unter Berücksichtigung der von
Gerichten erörterten und zu erörtenden Fälle ist die Anzahl solcher
Menschen ziemlich hoch, was ohne Zweifel weit von der Wirklichkeit
steht.
Probleme mit dem Budget des Gerichtsystems.
Experten
meinen, dass das Gerichtssystem in Osteuropa unter chronischem
Mittelmangel leidet, in Folge dessen viele Richter über keinen eigenen
Dienstraum oder auch PC verfügen, keine Bibliothek haben oder diese in
einem traurigen Zustand ist.
Unser Staat gab zur Durchführung der
gerichtlichen Rechtsreform grosse Geldmittel aus. Das Budget des
Gerichtssystems steigt in den letzten Jahren. Alle Gerichte sind in
wiederhergestellten oder -renovierten Gebäuden untergebracht sowie mit
Computertechnik und Bibliotheken vollständig ausgestattet.
Unterricht und Qualifikation.
Gewisse
Experten glauben, dass Richter in den Ländern Osteuropas über keine
ausreichenden Kenntnisse verfügen, viele darunter behalten alte
Angewohnheiten bei, durch die die Entwicklung der richterlichen
Unabhängigkeit gehidert wird.
Es wurde hier bereits betont, dass
das richterliche Korps in unserem Land zu 60% erneuert wurde. Im
Wettbewerb haben die würdigsten und fachbelesensten gewonnen. Ausserdem
gibt es bei uns eine Institution der richterlichen Rechtsfortbildung.
Es bestehen enge Kontakte mit den Kollegen aus anderen Ländern. Es
werden andere Massnahmen angewandt, die zur richtlichen
Rechtsfortbildung beitragen.
Aus Zeitmangel ging ich lediglich auf
drei Probleme ein und bezweckte es damit, Sie darüber zu informieren,
welche Massnahmen in unserem Lande zum Aufbau der Unabhängigkeit der
Judikative getroffen werden. Sicherlich gibt es auch Probleme, zu deren
Beseitigung entsprechende Massnahmen getroffen werden.