Lado Chanturia

Vorsitzender des Obersten Gerichts Georgien

Rechtskraft der Gerichtsentscheidungen und ihre Überprüfung nach dem georgischen Recht

Der Moment des Inkrafttretens einer Gerichtsentscheidung hat eine riesige Bedeutung für ein beliebiges Rechtssystem. In jedem konkreten Fall wird die Beendigung des konkreten Streits oder die Verurteilung der konkreten Person damit verbunden. Unter einem weiteren Aspekt wird durch diesen Umstand die Stabilität der Rechtsprechung und dadurch auch die Stabilität der gesellschaftlichen Verhältnisse im Staat vorbestimmt.
Nach dem allgemein anerkannten Prinzip wird eine Entscheidung des Gerichts rechtskräftig, nachdem die Beteiligten an der Gerichtsverhandlung alle Mittel des gerichtlichen Schutzes der verletzten Rechte, die die betreffende Rechtsordnung gewährt, innerhalb durch Gesetz festgelegter Fristen benutzt haben, oder wenn die Parteien nach der Entscheidungsfindung durch das Gericht erster Instanz auf ihr Recht, diese Entscheidung in der übergeordneten Instanz anzufechten. Von diesem Moment an besitzt die Gerichtsentscheidung Rechtskraft und muss von allen, darunter auch vom Staat, erfüllt werden.
Die rechtskräftig gewordene Gerichtsentscheidung kann nur infolge neu bekannt gewordener Umstände überprüft werden, das Verzeichnis dieser Umstände ist abschließend und erschöpfend durch die Gesetzgebung geregelt. Andere Gründe für die Überprüfung der rechtskräftig gewordenen Gerichtsentscheidungen kennt das Recht der westlichen Rechtsstaaten nicht.
Eine Ausnahme von dieser Regel bildete die Sowjetunion, deren Prozessrecht eine Möglichkeit der Überprüfung rechtskräftig gewordener Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege vorsah.
Die Möglichkeit der Prüfung der Gesetzlichkeit und Begründetheit der Entscheidungen nicht nur auf dem Wege der Kassation, sondern auch im Aufsichtswege wurde als eine zusätzliche Garantie des angemessenen Schutzes der Bürgerrechte und der durch Gesetz geschützten Interesse der Betroffenen betrachtet, denn es kam nicht selten vor, dass "unrichtige Gerichtsentscheidungen rechtskräftig wurden", wie die Gerichtspraxis zeigte.
Die Überprüfung der Sachen im Aufsichtswege wurde nur auf Grund eines Protestes vorgenommen, den folgende Personen einlegen konnten: Vorsitzende von Gebietsgerichten und zuständigen Gerichten, Vorsitzende der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken und ihre Stellvertreter, der Vorsitzende des Obersten Gerichts der UdSSR und seine Stellvertreter, Gebiets- und zuständige Staatsanwälte, Anwälte der Unionsrepubliken und ihre Stellvertreter. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR und seine Stellvertreter.
Es sei erwähnt, dass eine Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege im Zivilprozessrecht nicht aller Mitgliedsstaaten des RGW (COMECON) vorgesehen war.
Es ist bemerkenswert, dass das Zivilprozessrecht Russlands vor der Oktoberrevolution von 1917 eine Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege nicht kannte.
Somit handelte es sich bei der Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege um ein Institut des sowjetischen Rechts, unter dessen Einfluss es auch in anderen sozialistischen Ländern eingeführt war.
Die sowjetische Tradition der Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege war von vielen postsowjetischen Staaten übernommen. So sieht die neue Arbitrageprozessordnung der Russischen Föderation die Möglichkeit einer Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege vor, aber sie führt zugleich zeitliche Beschränkungen für die Antragstellung.
Auch der Staatsanwalt hat das Recht auf die Antragstellung.
Ähnliche Regeln sind im Recht anderer postsowjetischen Staaten vorgesehen, diesen Regeln gemäß können die Gerichtsentscheidungen auf Grund der Proteste der Generalstaatsanwälte, ihrer Stellvertreter oder der Vorsitzenden der Obersten Gerichte überprüft werden.
Laut Art. 330 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation ist die Ungesetzlichkeit der Gerichtsentscheidungen der Grund für ihre Überprüfung im Aufsichtswege, insbesondere:
die falsche Anwendung oder Auslegung der Normen des materiellen Rechts;
wesentliche Verstöße gegen die Normen des prozessualen Rechts, die zu einer ungesetzlichen Entscheidung des Gerichts geführt haben.

Wie es in der juristischen Literatur in Russland richtig heißt, sind die Gründe für die Aufhebung der Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege identisch mit den Gründen für die Prüfung der Sache auf dem Wege der Kassation.
Wenn dem so ist, worin besteht dann der Unterschied zwischen der Kassation und dem Aufsichtsverfahren? Er besteht darin, dass erstens die Initiative der Überprüfung der Gerichtsentscheidungen den Personen gegeben wird, die keine Partei in der Sache, die zur Prüfung steht, sind, es sind nämlich Staatsanwälte und Vorsitzende der Gerichte, und zweitens die Anfechtung und Aufhebung der rechtskräftig gewordenen Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege durch keinerlei Fristen beschränkt sind. Dieser letzte Aspekt birgt die größte Gefahr für die Stabilität der Rechtsprechung und den realen Schutz der Menschenrechte. Dies bedeutet, dass die Gefahr der Aufhebung über jeder rechtskräftig gewordenen Gerichtsentscheidung wie ein Damoklesschwert schwebt. Und niemand kann voraussagen, wann sie in Erfüllung geht.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen der westlichen Staaten, insbesondere der Mitgliedsstaaten des Europarats, und angesichts der Probleme, die mit dem Aufsichtsverfahren zusammenhängen, wurde in Georgien bei der Durchführung der Rechts- und Gerichtsreform beschlossen, auf die Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege zu verzichten.
Die Rechtsprechung wird in Georgien in Form des Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozesses ausgeübt.
Den Prozessbeteiligten wird die Möglichkeit der Anfechtung der Entscheidungen der Gerichte erster Instanz in zwei oder einer übergeordneten Instanz garantiert. So können die Entscheidungen der Rayongerichte auf dem Wege der Appellation in dem Gebietsgericht und die Entscheidungen der Gebietsgerichte auf dem Wege der Kassation im Obersten Gericht angefochten werden.
Somit entsprechen die Normen des georgischen rechts in diesem Bereich völlig den Forderungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Die Kassationskammern des Obersten Gerichts Georgiens prüfen Sachen nur auf dem Wege der Kassation. Die Entscheidungen der Kammern des Obersten Gerichts sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Die Entscheidungen der Gerichte werden in folgenden Fällen rechtskräftig: Erstens, wenn die Prozessbeteiligten die Frist der Anfechtung der Gerichtsentscheidung versäumt haben; zweitens, wenn die Entscheidung ein Gericht getroffen hat, dessen Entscheidungen nicht angefochten werden können (so sind manche Entscheidungen der Gebietsgerichte endgültig und sie können nicht angefochten werden, z. B. Verordnungen über die Anordnung von Zwangsmitteln im Strafprozess).
Nach dem georgischen Recht können rechtskräftige Entscheidungen nur in den durch Gesetz direkt vorgesehenen Fällen überprüft werden.
Solche Fälle im Zivil- und Verwaltungsrecht sind die Wiederaufnahme des Verfahrens infolge neu bekannt gewordener Umstände (Art.423 ZPO Georgiens) und das Vorhandensein von Voraussetzungen für die Erklärung der Entscheidung für ungültig (Art.422 ZPO Georgiens), im Strafverfahren sind das neu bekannt gewordene und neu aufgedeckte Umstände (Art.593-601 StPO Georgiens).
Das Recht, die Aufhebung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen zu fordern, haben allein die Parteien des Prozesses, es ist keine Prärogative einzelner Amtspersonen der Gerichte oder der Organe der Staatsanwaltschaft. Weder der Vorsitzende des Obersten Gerichts noch der Generalstaatsanwalt noch ihre Stellvertreter können Proteste gegen rechtskräftige Gerichtsentscheidungen einlegen.
Die Nichtigkeits- und Restitutionsklagen wegen neu bekannt gewordener Umstände sind innerhalb einer Frist von einem Monat zu erheben, die Frist beginnt mit dem Tage, an dem die Partei von dem Grund der Nichtigkeits- oder Restitutionsklage Kenntnis erlangt hat. Diese Frist kann nicht verlängert werden. (Art. 426 ZPO Georgiens)
Nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet, sind Nichtigkeits- und Restitutionsklagen unzulässig. (Art. 426 Abs. 4 ZPO Georgiens)
Im Unterschied zum Zivil- und Verwaltungsprozess ist die Frist der Anfechtung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen im Straffprozess zugunsten des Angeklagten unbeschränkt (Art. 601 Abs. 1 StPO Georgiens). Und die Anfechtung eines Freispruchs oder die Anfechtung wider Interessen des Verurteilten ist innerhalb eines Jahres zulässig, die Frist beginnt mit dem Tag der Antragstellung durch die betroffene Person (Art. 601 Abs. 2 StPO Georgiens).
Die Gründe der Ungültigkeitserklärung einer Gerichtsentscheidung werden durch Gesetz abschließend und erschöpfend festgelegt. So kann eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung auf Antrag der betroffenen Partei für ungültig erklärt werden, wenn:
an der Entscheidungsfindung ein Richter teilgenommen hat, der laut Gesetz daran nicht teilnehmen durfte;
eine Partei des Prozesses oder ihr Vertreter zur Prüfung der Sache nicht eingeladen waren.
Jedoch ist ein Antrag auf die Ungültigkeitserklärung der Entscheidung aus genannten Gründen unzulässig, wenn die Partei diese Forderungen bei der Prüfung der Sache in beliebiger gerichtlicher Instanz hätte stellen können (Art. 422 ZPO Georgiens).
Die Gesetzgebung legt auch die Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neu bekannt gewordener Umstände abschließend und erschöpfend fest. Rechtskräftige Gerichtsentscheidungen können mit der Forderung nach der Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, wenn

a. eine Urkunde, auf der das Urteil beruht, falsch ist;
b. sich ein Zeuge, ein Sachverständiger, der Gegner bei seiner Vernehmung oder der Dolmetscher einer strafbaren Verletzung der Wahrheitspflicht schuldig gemacht hat;
c. eine der Parteien oder ihr Vertreter oder der Richter während der Verhandlung der Sache eine Straftat verübt hat;
d. ein Strafurteil, eine Entscheidung, ein Beschluss oder eine Verfügung eines anderen Organs, auf dem das Urteil beruht, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben worden ist;
e. eine Partei ein über denselben Anspruch früher ergangenes rechtskräftig gewordenes Urteil auffindet;
f. die Partei in Kenntnis von neuen Tatsachen gelangt oder Beweismittel auffindet, deren Vorbringung und Benutzung im früheren Verfahren ein ihr günstigeres Urteil herbeigeführt haben würde.

Ähnlich abschließend und erschöpfend werden die Gründe für die Überprüfung der Gerichtsentscheidungen wegen neu bekannt gewordener Umstände im Strafprozess festgelegt (Art. 593 StPO Georgiens)
Für Nichtigkeitsklagen oder Restitutionsklagen ist das Gericht zuständig, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Das Gericht, das die Entscheidung getroffen hat, prüft die Klage auch dann, wenn es einen Beschluss des übergeordneten Gerichts darüber gibt, dass diese Entscheidung ungeändert bleibt. Appellations- oder Kassationsrichter prüfen die betreffenden Klagen nur, wenn diese die neue Entscheidung betreffen, die sie getroffen haben (Art. 424 ZPO Georgiens).
Die Aufhebung des Aufsichtsverfahrens in Georgien ließ jahrzehntelange Gerichtsstreitigkeiten, besonders im Bereich des Zivilrechts, beenden. Die Prozessbeteiligten gewöhnen sich langsam daran, dass die Entscheidung des Gerichts in einem bestimmten Stadium endgültig ist, dass keine Amtsperson berechtigt ist, aus freien Stücken und auf eigene Initiative eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung aufzuheben und zu revidieren.
Daneben besteht noch die Ansicht von der Zweckmäßigkeit der Wiederherstellung des Instituts des Aufsichtsverfahrens. Die Anhänger dieser Position berufen sich auf den Umstand, dass noch ihrer Meinung nach falsche Gerichtsentscheidungen vorkommen, die rechtskräftig geworden sind. Die Existenz des Aufsichtsverfahrens in allen postsowjetischen Staaten wird mit dem edlen Zweck der Korrektur von Gerichtsfehlern gerechtfertigt. "Die Bedeutung des Aufsichtsverfahrens wird dadurch bestimmt, dass es die Möglichkeit gibt, einen Gerichtsfehler selbst nach dem Inkrafttreten des Urteils oder der Entscheidung zu korrigieren" - so lautet die herrschende Meinung in allen Staaten, die das Aufsichtsverfahren haben.
Die Korrektur der begangenen Fehler ist die Aufgabe der übergeordneten Gerichte, wenn sich die Parteien des Prozesses eine entsprechende Beschwerde erheben. Das Appellations- und Kassationsverfahren dient zur Erfüllung dieser Aufgabe. Ein Fehler als eine natürliche Erscheinung der menschlichen Tätigkeit kann auf beliebiger Ebene der Gerichtsverhandlung begangen werden, darunter auch bei der Prüfung der Sache im Aufsichtswege. Wer soll denn den Gerichtsfehler der Aufsichtsinstanz korrigieren? Die Anhänger des Aufsichtsverfahrens haben auf diese Frage keine Antwort.
Die Minimierung der Gerichtsfehler wird durch die Erhöhung der Qualifikation und der Verantwortlichkeit der Richter sowie durch die Vervollkommnung der Rechtsprechung und nicht durch die Einführung zusätzlicher Instanzen erreicht, deren Tätigkeit weniger transparent und geregelt ist als das Funktionieren der klassischen gerichtlichen Instanzen. "Das Gesetz enthält keine Beschränkungen bei der Anfechtung unterschiedlicher Entscheidungen des Gerichts im Aufsichtswege, deshalb kann im Aufsichtswege eine beliebige rechtskräftig gewordene Gerichtsentscheidung angefochten werden."
Wenn man dazu hinzufügt, dass verschiedene Veröffentlichungen in den Massenmedien, Mitteilungen im Radio und Fernsehen, die Überprüfung einer Gerichtsentscheidung im Aufsichtswege veranlassen können, so wird offenkundig, zu welcher Instabilität dieses System in der Rechtsprechung führen kann.
Wie gut die Vorsätze der Anhänger des Aufsichtsverfahrens auch sein mögen, es kann nicht anders als ein unbegründeter Eingriff in die Grundsätze der Stabilität der Justiz betrachtet werden. Wie uns die Praxis der vergangenen Jahre gezeigt hat, hat das Aufsichtsverfahren einen Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens geliefert, wodurch sich die Gerichtsprozesse ohne Grund in die Länge zogen, instabile Gerichtsentscheidungen getroffen wurden, daher kann dies als ein Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten bewertet werden.
Also sehen weder die prozessuale Gesetzgebung noch die Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung und die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit der Überprüfung der Gerichtsentscheidung im Aufsichtswege vor. Das einzige Gesetz, der Überreste des sowjetischen Aufsichtsverfahrens noch enthält, ist das Gesetz Georgiens über den Volksverteidiger. Laut Art. 21 dieses Gesetzes hat der Volksverteidiger das Recht, sich an das Gericht mit der Empfehlung wenden, die Gesetzlichkeit einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung zu überprüfen. In der prozessualen Gesetzgebung ist ein Procedere der Prüfung solcher Empfehlungen indes nicht vorgesehen. Deshalb werden für die Prüfung solcher Empfehlungen des Volksverteidigers die Regeln angewandt, welche für die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neu bekannt gewordener Umstände vorgesehen sind. Dies empört die andere Partei, der die Möglichkeit gewährt wird, in die Empfehlungen des Volksverteidigers Einsicht zu nehmen.
Zugleich kann man auch die Befürworter der Einführung des Aufsichtsverfahrens verstehen: Nicht selten kommen rechtskräftig gewordene Gerichtsentscheidungen, die gegen das Gesetz grob verstoßen, aber von den Parteien nicht angefochten werden. Da kann man aber nichts tun, denn die Anfechtung einer Gerichtsentscheidung ist das ausschließliche Recht der Parteien des Prozesses und es kann nicht anderen Personen oder den staatlichen Organen übergeben werden. Zu Recht sagt Zeno Reichenbecher, dass "die Aufhebung rechtskräftiger Entscheidungen die Existenz des Rechtsstaates selbst in Frage stellen kann".

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