Der Moment des Inkrafttretens einer Gerichtsentscheidung hat eine riesige
Bedeutung für ein beliebiges Rechtssystem. In jedem konkreten Fall wird
die Beendigung des konkreten Streits oder die Verurteilung der
konkreten Person damit verbunden. Unter einem weiteren Aspekt wird
durch diesen Umstand die Stabilität der Rechtsprechung und dadurch auch
die Stabilität der gesellschaftlichen Verhältnisse im Staat vorbestimmt.
Nach dem allgemein anerkannten Prinzip wird eine Entscheidung des Gerichts
rechtskräftig, nachdem die Beteiligten an der Gerichtsverhandlung alle
Mittel des gerichtlichen Schutzes der verletzten Rechte, die die
betreffende Rechtsordnung gewährt, innerhalb durch Gesetz festgelegter
Fristen benutzt haben, oder wenn die Parteien nach der
Entscheidungsfindung durch das Gericht erster Instanz auf ihr Recht,
diese Entscheidung in der übergeordneten Instanz anzufechten. Von
diesem Moment an besitzt die Gerichtsentscheidung Rechtskraft und muss
von allen, darunter auch vom Staat, erfüllt werden.
Die rechtskräftig gewordene Gerichtsentscheidung kann nur infolge neu
bekannt gewordener Umstände überprüft werden, das Verzeichnis dieser
Umstände ist abschließend und erschöpfend durch die Gesetzgebung
geregelt. Andere Gründe für die Überprüfung der rechtskräftig
gewordenen Gerichtsentscheidungen kennt das Recht der westlichen
Rechtsstaaten nicht.
Eine Ausnahme von dieser Regel bildete die
Sowjetunion, deren Prozessrecht eine Möglichkeit der Überprüfung
rechtskräftig gewordener Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege
vorsah.
Die Möglichkeit der Prüfung der Gesetzlichkeit und
Begründetheit der Entscheidungen nicht nur auf dem Wege der Kassation,
sondern auch im Aufsichtswege wurde als eine zusätzliche Garantie des
angemessenen Schutzes der Bürgerrechte und der durch Gesetz geschützten
Interesse der Betroffenen betrachtet, denn es kam nicht selten vor,
dass "unrichtige Gerichtsentscheidungen rechtskräftig wurden", wie die
Gerichtspraxis zeigte.
Die Überprüfung der Sachen im Aufsichtswege wurde nur auf Grund eines Protestes vorgenommen, den
folgende Personen einlegen konnten: Vorsitzende von Gebietsgerichten
und zuständigen Gerichten, Vorsitzende der Obersten Gerichte der
Unionsrepubliken und ihre Stellvertreter, der Vorsitzende des Obersten
Gerichts der UdSSR und seine Stellvertreter, Gebiets- und zuständige
Staatsanwälte, Anwälte der Unionsrepubliken und ihre Stellvertreter.
Der Generalstaatsanwalt der UdSSR und seine Stellvertreter.
Es sei erwähnt, dass eine Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im
Aufsichtswege im Zivilprozessrecht nicht aller Mitgliedsstaaten des RGW
(COMECON) vorgesehen war.
Es ist bemerkenswert, dass das Zivilprozessrecht Russlands vor der Oktoberrevolution von 1917 eine
Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege nicht kannte.
Somit handelte es sich bei der Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im
Aufsichtswege um ein Institut des sowjetischen Rechts, unter dessen
Einfluss es auch in anderen sozialistischen Ländern eingeführt war.
Die sowjetische Tradition der Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im
Aufsichtswege war von vielen postsowjetischen Staaten übernommen. So
sieht die neue Arbitrageprozessordnung der Russischen Föderation die
Möglichkeit einer Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im
Aufsichtswege vor, aber sie führt zugleich zeitliche Beschränkungen für
die Antragstellung.
Auch der Staatsanwalt hat das Recht auf die Antragstellung.
Ähnliche Regeln sind im Recht anderer postsowjetischen Staaten vorgesehen,
diesen Regeln gemäß können die Gerichtsentscheidungen auf Grund der
Proteste der Generalstaatsanwälte, ihrer Stellvertreter oder der
Vorsitzenden der Obersten Gerichte überprüft werden.
Laut Art. 330 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation ist die
Ungesetzlichkeit der Gerichtsentscheidungen der Grund für ihre
Überprüfung im Aufsichtswege, insbesondere:
die falsche Anwendung oder Auslegung der Normen des materiellen Rechts;
wesentliche Verstöße gegen die Normen des prozessualen Rechts, die zu einer
ungesetzlichen Entscheidung des Gerichts geführt haben.
Wie es in der juristischen Literatur in Russland richtig heißt, sind die
Gründe für die Aufhebung der Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege
identisch mit den Gründen für die Prüfung der Sache auf dem Wege der
Kassation.
Wenn dem so ist, worin besteht dann der Unterschied
zwischen der Kassation und dem Aufsichtsverfahren? Er besteht darin,
dass erstens die Initiative der Überprüfung der Gerichtsentscheidungen
den Personen gegeben wird, die keine Partei in der Sache, die zur
Prüfung steht, sind, es sind nämlich Staatsanwälte und Vorsitzende der
Gerichte, und zweitens die Anfechtung und Aufhebung der rechtskräftig
gewordenen Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege durch keinerlei
Fristen beschränkt sind. Dieser letzte Aspekt birgt die größte Gefahr
für die Stabilität der Rechtsprechung und den realen Schutz der
Menschenrechte. Dies bedeutet, dass die Gefahr der Aufhebung über jeder
rechtskräftig gewordenen Gerichtsentscheidung wie ein Damoklesschwert
schwebt. Und niemand kann voraussagen, wann sie in Erfüllung geht.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen der westlichen Staaten, insbesondere
der Mitgliedsstaaten des Europarats, und angesichts der Probleme, die
mit dem Aufsichtsverfahren zusammenhängen, wurde in Georgien bei der
Durchführung der Rechts- und Gerichtsreform beschlossen, auf die
Überprüfung der Gerichtsentscheidungen im Aufsichtswege zu verzichten.
Die Rechtsprechung wird in Georgien in Form des Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozesses ausgeübt.
Den Prozessbeteiligten wird die Möglichkeit der Anfechtung der
Entscheidungen der Gerichte erster Instanz in zwei oder einer
übergeordneten Instanz garantiert. So können die Entscheidungen der
Rayongerichte auf dem Wege der Appellation in dem Gebietsgericht und
die Entscheidungen der Gebietsgerichte auf dem Wege der Kassation im
Obersten Gericht angefochten werden.
Somit entsprechen die Normen
des georgischen rechts in diesem Bereich völlig den Forderungen der
Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten.
Die Kassationskammern des Obersten Gerichts
Georgiens prüfen Sachen nur auf dem Wege der Kassation. Die
Entscheidungen der Kammern des Obersten Gerichts sind endgültig und
können nicht angefochten werden.
Die Entscheidungen der Gerichte
werden in folgenden Fällen rechtskräftig: Erstens, wenn die
Prozessbeteiligten die Frist der Anfechtung der Gerichtsentscheidung
versäumt haben; zweitens, wenn die Entscheidung ein Gericht getroffen
hat, dessen Entscheidungen nicht angefochten werden können (so sind
manche Entscheidungen der Gebietsgerichte endgültig und sie können
nicht angefochten werden, z. B. Verordnungen über die Anordnung von
Zwangsmitteln im Strafprozess).
Nach dem georgischen Recht können
rechtskräftige Entscheidungen nur in den durch Gesetz direkt
vorgesehenen Fällen überprüft werden.
Solche Fälle im Zivil- und
Verwaltungsrecht sind die Wiederaufnahme des Verfahrens infolge neu
bekannt gewordener Umstände (Art.423 ZPO Georgiens) und das
Vorhandensein von Voraussetzungen für die Erklärung der Entscheidung
für ungültig (Art.422 ZPO Georgiens), im Strafverfahren sind das neu
bekannt gewordene und neu aufgedeckte Umstände (Art.593-601 StPO
Georgiens).
Das Recht, die Aufhebung rechtskräftiger
Gerichtsentscheidungen zu fordern, haben allein die Parteien des
Prozesses, es ist keine Prärogative einzelner Amtspersonen der Gerichte
oder der Organe der Staatsanwaltschaft. Weder der Vorsitzende des
Obersten Gerichts noch der Generalstaatsanwalt noch ihre Stellvertreter
können Proteste gegen rechtskräftige Gerichtsentscheidungen einlegen.
Die Nichtigkeits- und Restitutionsklagen wegen neu bekannt gewordener
Umstände sind innerhalb einer Frist von einem Monat zu erheben, die
Frist beginnt mit dem Tage, an dem die Partei von dem Grund der
Nichtigkeits- oder Restitutionsklage Kenntnis erlangt hat. Diese Frist
kann nicht verlängert werden. (Art. 426 ZPO Georgiens)
Nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet,
sind Nichtigkeits- und Restitutionsklagen unzulässig. (Art. 426 Abs. 4
ZPO Georgiens)
Im Unterschied zum Zivil- und Verwaltungsprozess ist
die Frist der Anfechtung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen im
Straffprozess zugunsten des Angeklagten unbeschränkt (Art. 601 Abs. 1
StPO Georgiens). Und die Anfechtung eines Freispruchs oder die
Anfechtung wider Interessen des Verurteilten ist innerhalb eines Jahres
zulässig, die Frist beginnt mit dem Tag der Antragstellung durch die
betroffene Person (Art. 601 Abs. 2 StPO Georgiens).
Die Gründe der
Ungültigkeitserklärung einer Gerichtsentscheidung werden durch Gesetz
abschließend und erschöpfend festgelegt. So kann eine rechtskräftige
Gerichtsentscheidung auf Antrag der betroffenen Partei für ungültig
erklärt werden, wenn:
an der Entscheidungsfindung ein Richter teilgenommen hat, der laut Gesetz daran nicht teilnehmen durfte;
eine Partei des Prozesses oder ihr Vertreter zur Prüfung der Sache nicht eingeladen waren.
Jedoch ist ein Antrag auf die Ungültigkeitserklärung der Entscheidung aus
genannten Gründen unzulässig, wenn die Partei diese Forderungen bei der
Prüfung der Sache in beliebiger gerichtlicher Instanz hätte stellen
können (Art. 422 ZPO Georgiens).
Die Gesetzgebung legt auch die Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neu bekannt
gewordener Umstände abschließend und erschöpfend fest. Rechtskräftige
Gerichtsentscheidungen können mit der Forderung nach der Wiederaufnahme
des Verfahrens angefochten werden, wenn
a. eine Urkunde, auf der das Urteil beruht, falsch ist;
b. sich ein Zeuge, ein Sachverständiger, der Gegner bei seiner Vernehmung
oder der Dolmetscher einer strafbaren Verletzung der Wahrheitspflicht
schuldig gemacht hat;
c. eine der Parteien oder ihr Vertreter oder der Richter während der Verhandlung der Sache eine Straftat verübt hat;
d. ein Strafurteil, eine Entscheidung, ein Beschluss oder eine Verfügung
eines anderen Organs, auf dem das Urteil beruht, durch ein anderes
rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben worden ist;
e. eine Partei ein über denselben Anspruch früher ergangenes rechtskräftig gewordenes Urteil auffindet;
f. die Partei in Kenntnis von neuen Tatsachen gelangt oder Beweismittel auffindet, deren
Vorbringung und Benutzung im früheren Verfahren ein ihr günstigeres Urteil
herbeigeführt haben würde.
Ähnlich abschließend und erschöpfend werden die Gründe für die Überprüfung der
Gerichtsentscheidungen wegen neu bekannt gewordener Umstände im
Strafprozess festgelegt (Art. 593 StPO Georgiens)
Für Nichtigkeitsklagen oder Restitutionsklagen ist das Gericht zuständig,
das die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Das Gericht, das die
Entscheidung getroffen hat, prüft die Klage auch dann, wenn es einen
Beschluss des übergeordneten Gerichts darüber gibt, dass diese
Entscheidung ungeändert bleibt. Appellations- oder Kassationsrichter
prüfen die betreffenden Klagen nur, wenn diese die neue Entscheidung
betreffen, die sie getroffen haben (Art. 424 ZPO Georgiens).
Die Aufhebung des Aufsichtsverfahrens in Georgien ließ jahrzehntelange
Gerichtsstreitigkeiten, besonders im Bereich des Zivilrechts, beenden.
Die Prozessbeteiligten gewöhnen sich langsam daran, dass die
Entscheidung des Gerichts in einem bestimmten Stadium endgültig ist,
dass keine Amtsperson berechtigt ist, aus freien Stücken und auf eigene
Initiative eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung aufzuheben und zu
revidieren.
Daneben besteht noch die Ansicht von der Zweckmäßigkeit
der Wiederherstellung des Instituts des Aufsichtsverfahrens. Die
Anhänger dieser Position berufen sich auf den Umstand, dass noch ihrer
Meinung nach falsche Gerichtsentscheidungen vorkommen, die
rechtskräftig geworden sind. Die Existenz des Aufsichtsverfahrens in
allen postsowjetischen Staaten wird mit dem edlen Zweck der Korrektur
von Gerichtsfehlern gerechtfertigt. "Die Bedeutung des
Aufsichtsverfahrens wird dadurch bestimmt, dass es die Möglichkeit
gibt, einen Gerichtsfehler selbst nach dem Inkrafttreten des Urteils
oder der Entscheidung zu korrigieren" - so lautet die herrschende
Meinung in allen Staaten, die das Aufsichtsverfahren haben.
Die Korrektur der begangenen Fehler ist die Aufgabe der übergeordneten
Gerichte, wenn sich die Parteien des Prozesses eine entsprechende
Beschwerde erheben. Das Appellations- und Kassationsverfahren dient zur
Erfüllung dieser Aufgabe. Ein Fehler als eine natürliche Erscheinung
der menschlichen Tätigkeit kann auf beliebiger Ebene der
Gerichtsverhandlung begangen werden, darunter auch bei der Prüfung der
Sache im Aufsichtswege. Wer soll denn den Gerichtsfehler der
Aufsichtsinstanz korrigieren? Die Anhänger des Aufsichtsverfahrens
haben auf diese Frage keine Antwort.
Die Minimierung der Gerichtsfehler wird durch die Erhöhung der Qualifikation und der
Verantwortlichkeit der Richter sowie durch die Vervollkommnung der
Rechtsprechung und nicht durch die Einführung zusätzlicher Instanzen
erreicht, deren Tätigkeit weniger transparent und geregelt ist als das
Funktionieren der klassischen gerichtlichen Instanzen. "Das Gesetz
enthält keine Beschränkungen bei der Anfechtung unterschiedlicher
Entscheidungen des Gerichts im Aufsichtswege, deshalb kann im
Aufsichtswege eine beliebige rechtskräftig gewordene
Gerichtsentscheidung angefochten werden."
Wenn man dazu hinzufügt, dass verschiedene Veröffentlichungen in den Massenmedien,
Mitteilungen im Radio und Fernsehen, die Überprüfung einer
Gerichtsentscheidung im Aufsichtswege veranlassen können, so wird
offenkundig, zu welcher Instabilität dieses System in der
Rechtsprechung führen kann.
Wie gut die Vorsätze der Anhänger des
Aufsichtsverfahrens auch sein mögen, es kann nicht anders als ein
unbegründeter Eingriff in die Grundsätze der Stabilität der Justiz
betrachtet werden. Wie uns die Praxis der vergangenen Jahre gezeigt
hat, hat das Aufsichtsverfahren einen Grund für die Wiederaufnahme des
Verfahrens geliefert, wodurch sich die Gerichtsprozesse ohne Grund in
die Länge zogen, instabile Gerichtsentscheidungen getroffen wurden,
daher kann dies als ein Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten bewertet
werden.
Also sehen weder die prozessuale Gesetzgebung noch die
Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung und die Staatsanwaltschaft die
Möglichkeit der Überprüfung der Gerichtsentscheidung im Aufsichtswege
vor. Das einzige Gesetz, der Überreste des sowjetischen
Aufsichtsverfahrens noch enthält, ist das Gesetz Georgiens über den
Volksverteidiger. Laut Art. 21 dieses Gesetzes hat der Volksverteidiger
das Recht, sich an das Gericht mit der Empfehlung wenden, die
Gesetzlichkeit einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung zu
überprüfen. In der prozessualen Gesetzgebung ist ein Procedere der
Prüfung solcher Empfehlungen indes nicht vorgesehen. Deshalb werden für
die Prüfung solcher Empfehlungen des Volksverteidigers die Regeln
angewandt, welche für die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neu
bekannt gewordener Umstände vorgesehen sind. Dies empört die andere
Partei, der die Möglichkeit gewährt wird, in die Empfehlungen des
Volksverteidigers Einsicht zu nehmen.
Zugleich kann man auch die
Befürworter der Einführung des Aufsichtsverfahrens verstehen: Nicht
selten kommen rechtskräftig gewordene Gerichtsentscheidungen, die gegen
das Gesetz grob verstoßen, aber von den Parteien nicht angefochten
werden. Da kann man aber nichts tun, denn die Anfechtung einer
Gerichtsentscheidung ist das ausschließliche Recht der Parteien des
Prozesses und es kann nicht anderen Personen oder den staatlichen
Organen übergeben werden. Zu Recht sagt Zeno Reichenbecher, dass "die
Aufhebung rechtskräftiger Entscheidungen die Existenz des Rechtsstaates
selbst in Frage stellen kann".